Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 verbindlich umsetzt.
Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten – sonst drohen Abmahnungen, Bußgelder und Imageverlust.
Eine barrierefreie Website/App ist für alle Menschen nutzbar – unabhängig von Einschränkungen. Wichtige Punkte:
Accessibility-Audit mit automatisierten und manuellen Tests. Anschließend Anpassung von Design, Code und Inhalten nach WCAG-2.1. Ergebnis: Rechtssicherheit, bessere UX, längere Verweildauer.
Verzögerung erhöht das Risiko für Abmahnungen und Bußgelder. Eine professionelle Umsetzung bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vorteile bei SEO, Conversion und Kundenzufriedenheit.